Hausordnung des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums Berndorf
1 Rechte und Pflichten
1.1 Die Schüler sollen sich gegenüber allen Mitschülern verträglich, kameradschaftlich und hilfsbereit verhalten. Schüler und Lehrer sollen einander respektvoll begegnen.
1.2 Die Klassensprecher bzw. Schülervertreter vertreten die Interessen der Klassengemeinschaft und sollen daher Wünsche und Beschwerden der Klasse den Lehrern, dem Klassenvorstand und, wenn nötig, der Schulleitung vorbringen.
1.3 Jeder Schüler hat auch unabhängig davon das Recht, ohne Wissen der Klassensprecher, Wünsche und Beschwerden zuerst den betreffenden Lehrern, dem Klassenvorstand und, wenn nötig, der Schulleitung vorzubringen.
1.4 Die Schüler haben den Anweisungen der Lehrer und Schulwarte Folge zu leisten.
2 Ordnung und Sicherheit in der Schule
2.1 Der Klassenvorstand teilt für jede Woche zwei Klassenordner in wechselnder Reihenfolge ein. Aufgabe der Klassenordner ist es, für die Sauberhaltung der Klassenräume mit zu sorgen und die Tafeln zu löschen.
2.2 Jeder hat für Sauberkeit zu sorgen. Verschmutzungen müssen, wenn möglich, vom Verursacher beseitigt werden. Insbesondere ist das Beschmieren der Tafeln verboten.
2.3 Die Einrichtung und andere schuleigene Gegenstände sind schonend zu behandeln, etwaige Beschädigungen sind dem Klassenvorstand oder einem Schulwart zu melden. Der Verursacher hat für den entstandenen Schaden die Verantwortung zu übernehmen.
2.4 Abfall ist richtig sortiert in die aufgestellten Behälter zu entsorgen.
2.5 Handys müssen in den Schulstunden ausgeschaltet und in der Schultasche oder im Spind verwahrt werden. Unterstufenschüler dürfen Handys auch in den Pausen nur nach Rücksprache mit einem Lehrer nutzen.
2.6 Gegenstände, die nicht für den Unterricht benötigt werden, sowie Wertsachen und größere Geldbeträge sollen nicht mitgebracht werden. Für Beschädigung und Verlust von Wertsachen kann keine Haftung übernommen werden.
2.7 Gegenstände, die die Sicherheit gefährden, dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden. Solche Gegenstände werden nötigenfalls von Lehrern eingezogen und in der Direktion bis zur Abholung durch die Erziehungsberechtigten aufbewahrt.
2.8 Tiere dürfen nur nach Absprache mit einem Lehrer zu Demonstrationszwecken in die Schule mitgenommen werden.
2.9 Die Schüler und Lehrer sollen zum Unterricht und zu den Schulveranstaltungen in einer den jeweiligen Erfordernissen entsprechenden Kleidung erscheinen. Im Schulgebäude sind Hausschuhe mit nicht abfärbenden Sohlen bzw. für Innenräume adäquate Schuhe zu tragen.
2.10 Am Turnunterricht ist mit Turnkleidung und Turnschuhen teilzunehmen. In den Turnhallen dürfen nur saubere Turnschuhe mit nicht abfärbenden Sohlen getragen werden. Vor Beginn des Turnunterrichtes sind Uhren und jeder Schmuck abzulegen.
3 Ablauf des Unterrichtstages
3.1 Vor 7.45 Uhr dürfen nur Schüler, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen, das Schulhaus betreten und sich im unteren Bereich der Aula aufhalten.
3.2 Nach Betreten der Schule gehen alle Schüler zuerst in die Garderobe. Straßenschuhe, Jacken, Mäntel und Sporttaschen sind in den Spinden zu versperren. Schüler, die keinen Spind gemietet haben, verwenden die Garderobenständer. Für entwendete oder beschädigte Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden.
3.3 Die Unterrichtsstunde beginnt mit dem Läuten und die Schüler warten auf ihren Plätzen auf den Lehrer und erheben sich bei dessen Eintritt zum Zeichen des Grußes.
3.4 Essen und Trinken sind während des Unterrichts nur in Absprache mit den Lehrern gestattet.
3.5 Sonderunterrichtsräume, Turnhallen und Sportplätze dürfen Schüler nur mit einem Lehrer betreten.
3.6 Wenn ein Lehrer nicht zum Unterricht erscheint, haben die Klassenordner 5 Minuten nach Stundenbeginn im Konferenzzimmer oder, wenn notwendig, in der Administration nachzufragen.
3.7 Das Ende der Unterrichtsstunde wird durch die Pausenglocke angezeigt, der Lehrer schließt die Stunde.
3.8 In der großen Pause werden die Klassen gelüftet. Die Schüler dürfen auf den Gang oder bei trockenem Wetter in den Hof gehen.
3.9 In allen Pausen, Freistunden und Wartezeiten sind gefährliche und ruhestörende Beschäftigungen verboten. Das Sitzen auf den Fensterbänken und das Hinaus- oder Hineinklettern durch die Fenster sind strengstens verboten.
3.10 Der Gang beim Konferenzzimmer darf nur in dringenden Fällen betreten werden.
3.11 In der Mittagspause herrscht keine Aufsicht von Seiten der Schule. Ausnahme: Mittagsbetreuung und Nachmittagsbetreuung für Unterstufenschüler nach schriftlicher Anmeldung.
3.12 Nach Beendigung des Unterrichtes ist die Schule nach Ordnen des Klassenraums, Hinaufstellen aller Sessel und Schließen der Fenster zu verlassen. Ein weiterer Aufenthalt wird Schülern, die auf ein Verkehrsmittel oder auf den Nachmittagsunterricht warten, in der Aula im Erdgeschoß für kurze Zeit bewilligt. In den Wartezeiten erfolgt von Seiten der Lehrer keine Aufsicht.
4 Spezielle Bestimmungen
4.1 Die Schüler sollen sich auf dem Weg zur und von der Schule in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders rücksichtsvoll und ruhig verhalten.
4.2 Fahrräder werden am Schulgelände geschoben und sind an den kundgemachten Orten abzustellen. Für Beschädigungen oder
Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Die Benützung von Scootern, Skateboards und ähnlichen Fortbewegungsmitteln ist im Schulbereich nicht gestattet. Schüler-PKW dürfen nicht auf dem schuleigenen Parkplatz abgestellt werden. Dieser ist Berechtigten vorbehalten.
4.3 Das Schneeballwerfen ist in der Umgebung der Schulliegenschaft und bei den Autobushaltestellen verboten.
4.4 Das Fehlen eines Schülers ist unverzüglich von einem Erziehungsberechtigten zu melden, eine schriftliche Entschuldigung ist innerhalb einer Woche vorzulegen, ansonsten gelten diese Fehlstunden als unentschuldigt.
4.5 Der Aufenthalt im Bereich der Fluchtstiege ist nicht gestattet. Die Türen, an denen sich ein Fluchthebel befindet, dürfen nur im Notfall mit diesem Hebel geöffnet werden.
4.6 Auf der gesamten Schulliegenschaft herrscht absolutes Rauchverbot, selbiges gilt auch bei Schulveranstaltungen.
4.7 Der Genuss alkoholischer Getränke ist den Schülern in der Schule, an sonstigen Unterrichtsorten und bei Schulveranstaltungen verboten.
4.8 Wenn ein Schüler an einer Schulveranstaltung nicht teilnimmt, besucht er einen Ersatzunterricht.
4.9 Schulfremden Personen ist der Aufenthalt im Schulhaus nur nach vorheriger Anmeldung gestattet.
5 Schlussbestimmungen
5.1 Die Bibliotheksordnung, die Fun-Court-Ordnung und Ordnungen aller Sonderunterrichtsräume sollen beachtet werden.
5.2 Die Hausordnung wird im Sinne der demokratischen Zusammenarbeit vom Schulgemeinschaftsausschuss beschlossen.
5.3 Jeder Schüler und Lehrer muss die Hausordnung kennen. Ein Verstoß hat pädagogische, wenn nötig rechtliche Folgen.
5.4 Diese Hausordnung tritt mit dem Tag des Aushanges in Kraft.
Personenbezogene Bezeichnungen umfassen gleichermaßen Personen männlichen und weiblichen Geschlechts.